Für Verbraucherkredite werden künftig europaweit einheitliche Regeln eingeführt. Die 27 EU-Staaten einigten sich auf das jahrelang umstrittene Gesetz.
Die Regeln gelten für Verbraucherkreditverträge bis 100.000 Euro (nicht für Hypothekenkredite) und beziehen sich unter anderem auf die Informationen vor Vertragsabschluss oder auf das Widerrufsrecht. Damit wurde die Möglichkeit für einen europaweiten Vergleich der Kreditkosten geschaffen.
Was ändert sich nun?
Die Berechnung des effektiven Jahreszins findet jetzt nach einheitlichen Maßstäben statt. Des Weiteren haben Gläubiger ein beschränktes Recht auf eine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung von Krediten.
Künftig werden diese Entschädigungsforderungen auf die Fälle beschränkt, in denen der Wert der Rückzahlung innerhalb von zwölf Monaten eine Höchstgrenze von 10.000 Euro überschreitet. Unter diesem Betrag fallen demnach keine Kosten für den Schuldner mehr an, wenn dieser den aufgenommenen Kredit vor Ende der Laufzeit komplett zurückbezahlt.
Verbraucher haben das Recht auf:
- ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen
- eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens
- die Kündigung des Kreditvertrages, wenn der damit zusammenhängende Kauf (z.B. eines Autos) nicht erfolgt
- die Nennung der Kreditgebühren, monatlichen Zahlungsraten und dem effektiven Jahreszins