Nicht immer sind die Sicherheiten, die zur Absicherung eines Kredites zur Verfügung stehen, ausreichend. In diesen Fällen sind zusätzliche Sicherheiten erforderlich, um den Kredit abzusichern. Das kann zum Beispiel durch die Bürgschaft von dritten Personen geschehen oder durch den Eintrag von Grundschulden in den Gebäuden und Grundstücken von Verwandten. Außerdem können Ansprüche auf die Auszahlung von Lebensversicherungen an das Kreditinstitut abgetreten werden, um den Kredit zusätzlich zu besichern.