Schätzgebühren


Immer, wenn eine Schätzung von einem Gebäude erstellt wird, entweder durch einen externen Sachverständigen oder einen angestellten Sachverständigen des Kreditinstitutes, darf das Institut eine Schätzgebühr erheben. Diese wird meistens als fester Prozentsatz des Objektwertes oder als pauschaler Festbetrag berechnet.

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