Restwert
Als Restwert bezeichnet man den buchhalterischen Wert eines Wirtschaftsgutes. Er errechnet sich aus dem eigentlichen Wert abzüglich der Abschreibungen, die jedes Jahr für das Wirtschaftsgut gemacht werden können.
Der buchhalterische Restwert muss nicht dem eigentlichen Marktwert entsprechen und auch wenn ein Gut einen buchhalterischen Wert von 1 Euro erreicht hat, kann es immer noch einen höheren Marktwert aufweisen und dementsprechend höherwertig verkauft werden. Buchhalterisch werden diese Einnahmen als außerordentliche Erträge erfasst.
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