Notare können auf Notar-Anderkonten Geldmengen treuhänderisch verwalten. So ist es zum Beispiel möglich, einen Darlehensbetrag auf ein Notar-Anderkonto auszuzahlen, ohne dass die eigentliche Auszahlungsvoraussetzung (beispielsweise eine Eintragung im Grundbuch) bereits erfolgt ist.