Mehrerlösvertrag


Mehrerlösverträge kommen nur bei Leasingverträgen vor.

Kann die Leasinggesellschaft nach Ablauf des Vertrages durch den Verkauf des Fahrzeuges einen Gewinn erzielen, muss sie diesen dem Kunden zu 75% rückvergüten und darf nur 25% selbst behalten. Sollte allerdings ein Verlust erzielt werden, muss der Leasingnehmer diesen zu 100% selbst tragen und an die Leasinggesellschaft zurückgeben.

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