Landesverbürgtes Darlehen
Die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum wird auch nach dem Wegfall der Eigenheimzulage gefördert, zum Beispiel durch vergünstigte Darlehen und Zuschüsse, wenn die Bedingungen dafür erfüllt sind. Oftmals gelten außerdem Einkommenshöchstgrenzen für die Förderungen.
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