Kündigung
Eine Kündigung eines Kreditvertrages ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So sind Hypothekendarlehen grundsätzlich nicht von der Bank kündbar, solange der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Kreditnehmer hingegen kann den Kredit zu einem festgelegtem Zeitpunkt, normalerweise nach Ablauf der Zinsfestschreibung kündigen und nach Ablauf von 10 Jahren grundsätzlich. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, ist aber ansonsten nicht an weitere Formvoraussetzungen gebunden. Für den Kreditnehmer ist es immer ratsam, eine Bestätigung anzufordern und die Kündigung per Einschreiben zu übermitteln, da er die Sorge für die Übermittlung zu tragen hat.
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