Kilometerverträge können sowohl bei Leasingverträgen, als auch bei Fahrzeugfinanzierungen abgeschlossen werden. Dafür wird im Vertrag eine genaue Laufleistung definiert, die der Leasing- oder Kreditnehmer über den Vertragszeitraum fahren darf.
Überschreitet er die Kilometerzahl, muss er die zusätzlich gefahrenen Kilometer nachbezahlen. Erreicht er die maximale Leistung nicht, gibt es eine Rückerstattung. Meistens fällt die Rückerstattung allerdings kleiner aus, als der Betrag, der bei Überschreitung nachgezahlt werden muss.