Neben der Grundschuld gibt es noch eine zweite Möglichkeit zur Absicherung eines Darlehens und zwar die Hypothek. Sie wird ebenso im Grundbuch eingetragen wie die Grundschuld, ist allerdings mit der Tilgung verknüpft, so dass sie mit zunehmender Vertragslaufzeit immer weiter abnimmt und mit Abzahlung der Hypothek automatisch erlischt.