Darlehen werden in fast allen Fällen durch Grundschulden abgesichert. Die Kreditgebenden Institute sichern sich durch einen Eintrag im Grundbuch des zu finanzierenden Objekts die Rechte an der Verwertung der Immobilie. Der Kreditnehmer kann allerdings zwischen Brief- und Buchgrundschuld wählen. Erstere ist teurer, kann aber bei einer Umschuldung auch ohne kostenpflichtige Änderung des Grundbuches weitergegeben werden. Im praktischen Bereich werden aber fast ausschließlich Buchgrundschulden gefordert.