Grunderwerbssteuer


Beim Kauf eines Grundstücks fällt grundsätzlich eine Grunderwerbssteuer in Höhe von derzeit 3,5% des Kaufpreises an, die an den Staat abzuführen ist. Es gibt allerdings eine Freigrenze, übersteigt der Kaufpreis 2.500 Euro nicht, wird keine Steuer erhoben.

Zu beachten ist allerdings, dass dieser Betrag keinen Freibetrag, sondern eine Freigrenze darstellt, bereits bei einem Kaufpreis von 2.501 Euro wird die volle Steuer in Höhe von 87 Euro erhoben.

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