Der Bau von Eigentumswohnungen wird meistens durch einen Bauträger vorgenommen. Dessen Bank sichert sich über eine sogenannte Globalgrundschuld, die sich auf alle Eigentumswohnungen verteilt, ab. Allerdings kommt es relativ häufig vor, dass die unfertigen Eigentumswohnungen bereits verkauft werden, obwohl sie noch gar nicht fertig sind. Der Käufer ist aber fast immer verpflichtet nach dem Kauf erste Teilzahlungen vorzunehmen. Der Bauträger darf diese aber nur annehmen, wenn seine Bank durch die Freistellungserklärung garantiert, dass die Eigentumswohnung nach Fertigstellung des Baus von der Globalgrundschuld ausgenommen wird. Für den Käufer kann dadurch ein Zwischenfinanzierungsbedarf entstehen, weil viele Banken erst dann das Darlehen auszahlen, wenn die Globalgrundschuld auch tatsächlich gelöscht wurde.