Die Hypothek oder Grundschuld, die an erster Stelle im Grundbuch eingetragen ist, nennt man die erstrangige Hypothek. Der Inhaber dieser Hypothek wird bei einer eventuell notwendigen Zwangsversteigerung des Objektes zuerst befriedigt und hat daher die größte Chance auf eine vollständige Rückzahlung seiner Kosten.