Erschließungskosten fallen immer bei Neubauten an. Sie enthalten die Kosten für den Strom- und den Gasanschluss des Grundstückes, außerdem die Kosten für die Wasser- und Abwasserversorgung.
Für die Erschließung eines Grundstückes ist immer die Gemeinde zuständig, die aber den Bauherrn gemäß den kommunalen Verordnungen an den Kosten beteiligen kann.