Der Darlehensnehmer ist immer die Partei bei einem Darlehensvertrag, die eine Kapital- oder Sachleistung zur Verfügung gestellt bekommt. Der Darlehensnehmer muss die erhaltenen Werte innerhalb eines bestimmten Zeitraums zurückerstatten und ist außerdem zur Zahlung von Zinsen verpflichtet.