Ein Darlehen ist immer ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen zwei Parteien. Der Darlehensgeber stellt dem Darlehensnehmer für einen gewissen Zeitraum ein bestimmtes Gut zur Verfügung (in nahezu allen Fällen eine Kapitalleistung), die der Darlehensnehmer über den Zeitraum zurückzahlen muss. Außerdem verpflichtet es den Darlehensnehmer zur Zahlung von Zinsen.