Das Damnum (Disagio) bezeichnet eine Zinsvorauszahlung, die vom eigentlichen Auszahlungsbetrag des Darlehens abgezogen wird. Durch den Abzug des Damnums berechnet sich der Auszahlungskurs des Darlehens. Durch diese Zinsvorauszahlung wird der Darlehensnominalzins ebenfalls entsprechend niedriger. Allerdings lohnt sich das Damnum nur für Käufer oder Bauherren von Immobilien, die vermietet werden sollen, da nur diese den Abschlag steuerlich geltend machen können.