Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich ein Dritter gegenüber dem Kreditinstitut, für die Verpflichtungen des Kreditnehmers einzustehen, wenn er diesen nicht mehr nachkommt. In nahezu allen Fällen fordert das Kreditinstitut eine selbstschuldnerische Bürgschaft, bei der nicht feststehen muss, dass der Kreditnehmer wirklich zahlungsunfähig ist. Desweiteren gibt es noch die sogenannte MaBV-Bürgschaft. Wenn ein Objekt noch nicht fertiggestellt worden ist, kann logischerweise die Bank auch keine Rechte im Grundbuch eintragen lassen. Sollte das Objekt nicht fertiggestellt werden können, springt die Bank des Immobilienverkäufers bzw. der Baufirma ein.