Nach §854 BGB ist der Besitzer einer Sache der, der Verfügungsgewalt über die Sache hat. Bei einer KFZ-Finanzierung ist der Kreditnehmer zwar Besitzer des Fahrzeugs, aber nicht Eigentümer, weil er den Brief an die Bank abgegeben hat.
Nach §854 BGB ist der Besitzer einer Sache der, der Verfügungsgewalt über die Sache hat. Bei einer KFZ-Finanzierung ist der Kreditnehmer zwar Besitzer des Fahrzeugs, aber nicht Eigentümer, weil er den Brief an die Bank abgegeben hat.