Wenn ein Kreditinstitut einen Kredit gewährt, muss es die Kreditsumme verfügbar halten und kann dieses Kapital daher nicht anderweitig verwenden. Über einen gewissen Zeitraum fallen zwischen Gewährung und Auszahlung des Darlehens keine Bereitstellungszinsen an, meistens innerhalb der ersten drei Monate. Danach erhebt das Kreditinstitut einen gewissen Bereitstellungszinssatz, wenn das Darlehen noch nicht zur Auszahlung gekommen ist.