Nach Ablauf einer Zinsfestschreibung können die Bedingungen für ein langfristiges Darlehen neu verhandelt werden. Das Kreditinstitut muss dem Kreditnehmer daher vor Ablauf des Vertrages ein neues Angebot unterbreiten, welches an die aktuellen Zinsmarktkonditionen angepasst ist. Allerdings ist es nicht verpflichtet, den Vertrag weiter fortzuführen, aber verpflichtet, in diesem Fall mindestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages den Kreditnehmer zu informieren, damit er sich nach einer anderen Finanzierungsart umsehen kann. Die Bedingungsanpassung wird auch Prolongation oder Zinsanpassung genannt.