Der Staat ist bereit, Zuschüsse und vergünstigte Darlehen für den Wohnungsbau und die Wohnungsmodernisierung zu vergeben. Diese nennt man Aufwendungsdarlehen und Zuschüsse. Sie können immer dann erteilt werden, wenn der Bauherr bestimmte Voraussetzungen erfüllt. So erteilt die KfW zum Beispiel vergünstigte Kredite, wenn eine Immobilie bestimmte Energiestandards erfüllt. Außerdem fördert der Staat die Installation von Solaranlagen auf bestehenden Immobilien mit Festzuschüssen pro m² Wohnfläche. Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen lassen sich bei den entsprechenden Ministerien und Ämtern erfragen.