Eine Auflassungsvormerkung ist ein Eintrag im Grundbuch, der dem Käufer des Grundstücks die Übertragung des Eigentums zusichert. Sie erlischt automatisch, sobald der Käufer tatsächlich im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.
Eine Auflassungsvormerkung ist ein Eintrag im Grundbuch, der dem Käufer des Grundstücks die Übertragung des Eigentums zusichert. Sie erlischt automatisch, sobald der Käufer tatsächlich im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.