Als Auflassung bezeichnet man die Einigung über den Eigentumswechsel zwischen Käufer und Verkäufer von Immobilien. Sie wird zusammen mit dem Kaufvertrag ausgefüllt und ist für die Eintragung im Grundbuch erforderlich. Erst wenn der neue Eigentümer im Grundbuch steht, ist das Eigentum an den Käufer übergangen.