Ist bei einem Kreditvertrag über die Laufzeit eine Änderung der Zinssätze oder der Gebühren vorgesehen, kann kein absoluter effektiver Jahreszins berechnet werden. Insofern wird der effektive Zinssatz, der zum Zeitpunkt des Abschlusses gültig ist, als anfänglicher effektiver Jahreszins bezeichnet.