Kommt der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nach, indem er keine Zinsleistungen oder Tilgung an das kreditvergebende Institut zahlt, darf dieses eine Abmahnung schicken, in der der offene Betrag angemahnt und in Verzug gesetzt wird. Meistens droht der Kreditgeber außerdem mit Verzugsgebühren und Vertragsstrafen, wenn der Kreditnehmer der Verpflichtung weiterhin nicht nachkommt.