Archiv der Kategorie "Kreditlexikon"

Eine Zwischenfinanzierung ist immer dann notwendig, wenn innerhalb eines kurzen Zeitraums Geld benötigt wird. Eine Zwischenfinanzierung wird meistens von einem langfristigen Kredit abgelöst und dient nur als Überbrückung des Zeitraums bis zur Gewährung dieses Kredites. ...
Siehe Sicherungszweckerklärung. ...
Nicht immer sind die Sicherheiten, die zur Absicherung eines Kredites zur Verfügung stehen, ausreichend. In diesen Fällen sind zusätzliche Sicherheiten erforderlich, um den Kredit abzusichern. Das kann zum Beispiel durch die Bürgschaft von dritten Personen geschehen oder durch den Eintrag von Grundschulden in den Gebäuden und Grundstücken von Verwandten. Außerdem können Ansprüche auf die Auszahlung von Lebensversicherungen an das Kreditinstitut abgetreten werden, um den Kredit zusätzlich zu besichern. ...
Eine Zusage ist eine Erklärung des Kreditinstitutes, in dem sie sich mit der Vergabe des Kredites einverstanden erklärt. Sie ist Voraussetzung für die Auszahlung des Kredites. ...
Es gibt für Darlehensverträge zwei verschiedene Zinssätze, den effektiven und den nominalen Zinssatz. Der nominale Zinssatz enthält nur die Kosten, die für die reine Darlehenssumme aufgewendet werden müssen, der effektive Zinssatz enthält alle Kosten, die in Verbindung mit dem Kredit auftreten (siehe auch: Nominalzins und Effektivzins). ...
Die anfallenden Zinsen eines Darlehens berechnen sich immer nach der Restschuld. Hier kommt es darauf an, wie die gezahlte Tilgung mit der Restschuld verrechnet werden soll. Es gibt Institute, die die Tilgung tagesgenau verrechnen, es gibt aber auch Institute, die die Tilgung nur vierteljährlich oder jährlich verrechnen. ...
Siehe Zinsbindung. ...
Der Zinssatz für einen Kreditvertrag lässt sich über einen gewissen Zeitraum fest vereinbaren. Innerhalb dieses Zeitraums wird definitiv nur dieser Zins erhoben, egal, wie sich die Marktzinsen verändern. Nach Ablauf dieser Zinsbindung muss der Zinssatz neu verhandelt werden. ...
Siehe Bedingungsanpassung. ...
Eine Wohngebäudeversicherung deckt die finanziellen Risiken der Beschädigung des Gebäudes durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Blitzschlag ab. Viele Kreditinstitute verlangen allerdings nur das Bestehen eine Feuerversicherung, um ein Darlehen zu gewähren, da durch Feuer fast immer ein Totalschaden entsteht, während die anderen Risiken meistens nur Teile des Gebäudes beschädigen. Allerdings ist für den Kreditnehmer der Abschluss einer kompletten Wohngebäudeversicherung deutlich eher zu empfehlen, da mehr Risiken als bei einer reinen Feuerversicherung abgesichert werden. ...
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